Medidaten albmagazin 2018 - page 10

Unsere AGB‘s
1.
“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ver-
trag über die Veröffentlichung zum Zwecke der
Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen sowie
Firmenportraits eines Werbungtreibenden in einer
Druckschrift.
2.
Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines
Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
erstenAnzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der inSatz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, in-
nerhalb der in Nummer 2 genannten Frist auch über
die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen.
4.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die
der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag-
geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflich-
ten, den Unterschied zwischen dem gewährten und
dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstat-
tung entfällt, wennNichterfüllung auf höherer Gewalt
imRisikobereich des Verlages beruht oder wenn der
Auftraggeber imFalle von Preiserhöhungen, statt ein
ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rück-
trittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen
Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich verein-
barten Auftragswertes fortsetzt.
5.
Betr.: Textteilanzeigen. Unzutreffend.
6
. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimm-
ten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr ge-
leistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gül-
tigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig
gemacht hat.
7.
L. Absatz betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestal-
tung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vomVerlagmit demWort “Anzeige” kenntlich
gemacht.
8.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beila-
genaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen des
Abschlusses - wegen des Inhaltes, der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen Grund-
sätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für
Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftstellen,
bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgege-
ben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und
deren Billigung bindend. Beilagen die durch Format
oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken
oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht ange-
nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird vom
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes
und einwandfreier Druckvorlagen oder der Beilagen
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen for-
dert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag
gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wie-
dergabe der Anzeige.
10.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise un-
leserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Ab-
druck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine Ersatzanzeige, aber nur in demAusmaß, in
demder Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Weitergehende Haftungen für den Verlag sind aus-
geschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier
Wochen nach Eingang von Rechnungen und Bele-
gen geltend gemacht werden. Für Fehler bei tele-
fonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der
Verlag keine Haftung.
11.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftaggeber trägt die Ver-
antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
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