 
          
            Unsere AGB‘s
          
        
        
          Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm
        
        
          rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristge-
        
        
          mäß zurück, so gilt die Genehmigung zumDruck als
        
        
          erteilt.
        
        
          12.
        
        
          Sind keine besonderen Größenvorschriften an-
        
        
          gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der
        
        
          Preisberechnung zugrundegelegt.
        
        
          Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag
        
        
          berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei-
        
        
          genabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
        
        
          ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
        
        
          Zahlungsziel von dem Ausgleich offenstehender
        
        
          Rechnungsbeträge abhängig zu machen ohne dass
        
        
          hieraus demAuftraggeber irgendwelche Ansprüche
        
        
          gegen den Verlag erwachsen.
        
        
          13.
        
        
          L. Absatz betr. Rechnungslegung bei Zeitungen.
        
        
          Unzutreffend. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
        
        
          Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht
        
        
          im einzelnen Fall eine kürzere  Zahlungsfrist oder
        
        
          Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
        
        
          für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
        
        
          gewährt.
        
        
          14.
        
        
          Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zin-
        
        
          sen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweils
        
        
          gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank so-
        
        
          wie die Einbeziehungskosten berechnet. Der Verlag
        
        
          kann bei Zahlungsverzug dieweitere Ausführung des
        
        
          laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstel-
        
        
          len und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
        
        
          verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen
        
        
          entfällt jeglicher Nachlass.
        
        
          15.
        
        
          Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch
        
        
          einenAnzeigenausschnitt.WennArtundUmfangdes
        
        
          Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werdenmindes
        
        
          tens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnum-
        
        
          mern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr verschafft
        
        
          werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindli-
        
        
          che Aufnahmebescheinigung des Verlages.
        
        
          16.
        
        
          Kosten für erhebliche Veränderungen ursprüng-
        
        
          lich vereinbarter Ausführung und Lieferung bestellter
        
        
          Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auf-
        
        
          traggeber zu bezahlen.
        
        
          17.
        
        
          Aus einer Auflagenminderung kann nur dann
        
        
          ein  Anspruch auf Preisminderung hergeleitet wer-
        
        
          den, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der er-
        
        
          sten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in
        
        
          der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte
        
        
          durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage
        
        
          nicht zugesichert ist – die durchschnittliche ver-
        
        
          kaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres
        
        
          unterschritten wird, und zwar bei einer Auflage bis
        
        
          zu 500.000 Exemplaren um 10 v. H. , über 500.000
        
        
          Exemplaren um 5v.H. Darüberhinaus sind etwaige
        
        
          Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche
        
        
          ausgeschlossen, wenn der Verlag demAuftraggeber
        
        
          von demAbsinken der Auflage so rechtzeitig Kennt-
        
        
          nis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinung der
        
        
          Anzeige vomVertrag zurücktreten konnte.
        
        
          18.
        
        
          Betr. Ziffernanzeige. Unzutreffend.
        
        
          19.
        
        
          Betr. Maternaufbewahrung. Unzutreffend.
        
        
          20.
        
        
          Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile
        
        
          ist, soweit das Gesetz zwingend nicht anderes vor-
        
        
          sieht, der Sitz des Verlages.
        
        
          Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
        
        
          a)
        
        
          Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind
        
        
          verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
        
        
          Abrechnungen mit dem Werbetreibenden an die
        
        
          Preisliste des Verlages zu halten.
        
        
          b)
        
        
          Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäfts-
        
        
          bedingungen des Verlages, die Auftragsbestätigung
        
        
          und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auf-
        
        
          trag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird
        
        
          erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag
        
        
          rechtsverbindlich.
        
        
          c)
        
        
          Der Verlag hat das Recht, von einemVertrag ohne
        
        
          Angabe von Gründen zurückzutreten.Zu Schadens-
        
        
          ersatzforderungen ist der Verlag in diesem Fall nicht
        
        
          verpflichtet. Sollte der Verlag bereits Zahlungen für
        
        
          nicht erbrachte Leistungen erhalten haben, ist er zur
        
        
          Rückerstattung dieser verpflichtet.