Medidaten albmagazin 2018 - page 11

Unsere AGB‘s
Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm
rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristge-
mäß zurück, so gilt die Genehmigung zumDruck als
erteilt.
12.
Sind keine besonderen Größenvorschriften an-
gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der
Preisberechnung zugrundegelegt.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei-
genabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen ohne dass
hieraus demAuftraggeber irgendwelche Ansprüche
gegen den Verlag erwachsen.
13.
L. Absatz betr. Rechnungslegung bei Zeitungen.
Unzutreffend. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder
Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
gewährt.
14.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zin-
sen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank so-
wie die Einbeziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug dieweitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstel-
len und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen
entfällt jeglicher Nachlass.
15.
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch
einenAnzeigenausschnitt.WennArtundUmfangdes
Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werdenmindes­
tens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnum-
mern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr verschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindli-
che Aufnahmebescheinigung des Verlages.
16.
Kosten für erhebliche Veränderungen ursprüng-
lich vereinbarter Ausführung und Lieferung bestellter
Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auf-
traggeber zu bezahlen.
17.
Aus einer Auflagenminderung kann nur dann
ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet wer-
den, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der er-
sten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in
der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte
durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage
nicht zugesichert ist – die durchschnittliche ver-
kaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird, und zwar bei einer Auflage bis
zu 500.000 Exemplaren um 10 v. H. , über 500.000
Exemplaren um 5v.H. Darüberhinaus sind etwaige
Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag demAuftraggeber
von demAbsinken der Auflage so rechtzeitig Kennt-
nis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinung der
Anzeige vomVertrag zurücktreten konnte.
18.
Betr. Ziffernanzeige. Unzutreffend.
19.
Betr. Maternaufbewahrung. Unzutreffend.
20.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile
ist, soweit das Gesetz zwingend nicht anderes vor-
sieht, der Sitz des Verlages.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
a)
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind
verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
Abrechnungen mit dem Werbetreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten.
b)
Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäfts-
bedingungen des Verlages, die Auftragsbestätigung
und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auf-
trag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird
erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag
rechtsverbindlich.
c)
Der Verlag hat das Recht, von einemVertrag ohne
Angabe von Gründen zurückzutreten.Zu Schadens-
ersatzforderungen ist der Verlag in diesem Fall nicht
verpflichtet. Sollte der Verlag bereits Zahlungen für
nicht erbrachte Leistungen erhalten haben, ist er zur
Rückerstattung dieser verpflichtet.
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